Schadengutachter Solingen

Je größer der Schaden an Ihrem Fahrzeug, desto wichtiger ist ein unabhängiges Schadengutachten für die ordnungsgemäße Schadenregulierung.

Ein einfacher Kostenvoranschlag reicht meist nur bei Bagatellschäden aus. Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) können Sie auf Basis eines professionellen Schadengutachtens alle berechtigten Schadenersatzansprüche geltend machen.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich KFZ-Technik. Unsere unabhängigen Gutachten liefern präzise, nachvollziehbare und objektive Ergebnisse, die Ihnen Sicherheit bei der Regulierung Ihres Schadens geben.

Sachverständiger bei unverschuldetem Unfall
Oberhalb der Bagatellschadengrenze von ca. 750 Euro haben Sie ein Anrecht auf ein Schadengutachten sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen. Ohne ein solches Gutachten könnten Sie einen Teil Ihrer Schadenersatzansprüche nicht geltend machen.
Ein Blick auf die Leistungen des KFZ Gutachters oder z.B. TÜV / DEKRA zeigt, ob es Unterschiede zwischen einem Unfallgutachten und einem Schadengutachten gibt. In beiden Gutachtenformen finden Ältschäden sowie Vorschäden Berücksichtigung. Bei einem Unfallgutachten kann allerdings bei unklarer Schuldfrage eine Rekonstruktion des Hergangs hinzukommen um die Klarheit der Versionen zu prüfen bzw. mit dem Schadensbild des Fahrzeugs abzugleichen.
Sie können sich auch dafür entscheiden den Schaden nicht reparieren zu lassen sondern können sich auch für eine fiktive Abrechnung entscheiden. Somit wird Ihnen der Schaden ausbezahlt, allerdings kürzen Versicherer gerne bei Verbindungskosten und UPE-Aufschlägen. Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.
Die Höhe der Kosten für ein Schadengutachten hängt von der Schadenhöhe ab. Je höher der Schaden, desto mehr wird das Gutachten kosten. Sie als Unfallgeschädigter haben diese Kosten nicht zu tragen, durch eine Abtretungserklärung werden wir als Gutachter direkt mit der Versicherung abrechnen.