Schadengutachter Solingen

Das wichtigste zum Schadengutachten:

  • Je größer der Schaden ist, desto wichtiger ist ein unabhängiges Gutachten zur anstehenden Schadenregulierung für Sie.
  • Ein Kostenvoranschlag für Ihr KFZ ist nur in Bagatellschäden ausreichend.
  • Im unverschuldeten Fall (Haftpflichtfall) können Sie auf Grundlage des Schadengutachten mehr Schadensersatzforderungen geltend machen.
  • Profitieren Sie von der Erfahrung des HDT Gutachter Solingen und lehnen Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung ab
  • Profitieren Sie als Geschädigter von unserer Erfahrung von mehr als 20 Jahren im KFZ-Technik Bereich.
platzhalter-1920x1280
Oberhalb der Bagatellschadengrenze von ca. 750 Euro haben Sie ein Anrecht auf ein Schadengutachten sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen. Ohne ein solches Gutachten könnten Sie einen Teil Ihrer Schadenersatzansprüche nicht geltend machen.
Ein Blick auf die Leistungen des KFZ Gutachters oder z.B. TÜV / DEKRA zeigt, ob es Unterschiede zwischen einem Unfallgutachten und einem Schadengutachten gibt. In beiden Gutachtenformen finden Ältschäden sowie Vorschäden Berücksichtigung. Bei einem Unfallgutachten kann allerdings bei unklarer Schuldfrage eine Rekonstruktion des Hergangs hinzukommen um die Klarheit der Versionen zu prüfen bzw. mit dem Schadensbild des Fahrzeugs abzugleichen.
Sie können sich auch dafür entscheiden den Schaden nicht reparieren zu lassen sondern können sich auch für eine fiktive Abrechnung entscheiden. Somit wird Ihnen der Schaden ausbezahlt, allerdings kürzen Versicherer gerne bei Verbindungskosten und UPE-Aufschlägen. Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.
Die Höhe der Kosten für ein Schadengutachten hängt von der Schadenhöhe ab. Je höher der Schaden, desto mehr wird das Gutachten kosten. Sie als Unfallgeschädigter haben diese Kosten nicht zu tragen, durch eine Abtretungserklärung werden wir als Gutachter direkt mit der Versicherung abrechnen.