Unverschuldeter Unfall: Diese Rechte haben Sie

Eigener KFZ Gutachter

Sie haben das Recht auf die Kostenübernahme eines unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst wählen dürfen.

Keine Rechtsanwaltskosten

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen Fachanwalt. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Keine Abschkeppkosten

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, müssen Sie für die Abschleppkosten nicht in Vorkasse gehen und dafür aufkommen - diese übernimmt die Versicherung

Nutzungsausfallentschädigung

Für die Ausfallzeit Ihres KFZ steht Ihnen ein Ausgleich zu. Nutzen Sie keinen Ersatzwagen in dieser Zeit, lassen Sie sich die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen.

Auszahlung der Schadensumme

Statt das KFZ reparieren zu lassen, können Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen

Mietwagen als Ersatzfahrzeug

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit ist bzw. Sie es nicht nutzen können, steht Ihnen für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung ein Leihwagen zu.

An- und Abmeldung

Ist eine Neuanschaffung aufgrund eines Totalschadens notwendig, müssen Sie die An- und Abmeldekosten nicht tragen.

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