Sie haben das Recht auf die Kostenübernahme eines unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst wählen dürfen.
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen Fachanwalt. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, müssen Sie für die Abschleppkosten nicht in Vorkasse gehen und dafür aufkommen - diese übernimmt die Versicherung
Für die Ausfallzeit Ihres KFZ steht Ihnen ein Ausgleich zu. Nutzen Sie keinen Ersatzwagen in dieser Zeit, lassen Sie sich die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen.
Statt das KFZ reparieren zu lassen, können Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen
Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit ist bzw. Sie es nicht nutzen können, steht Ihnen für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung ein Leihwagen zu.
Ist eine Neuanschaffung aufgrund eines Totalschadens notwendig, müssen Sie die An- und Abmeldekosten nicht tragen.