Was kostet ein Unfallgutachten?

Bei einem Fremdverschulden (=Haftpflichtfall) übernimmt die gegnerische Versicherung die kosten für ein Unfallgutachten. Im Kasko-Fall (eigenverschulden oder höhhere Gewalt) zahlt in der Regel die eigene Kaskoversicherung sofern ein Unfallgutachten nötig ist.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem Fremdverschulden (=Haftpflichtfall) übernimmt die gegnerische Versicherung die kosten für ein Unfallgutachten. Im Kasko-Fall (eigenverschulden oder höhhere Gewalt) zahlt in der Regel die eigene Kaskoversicherung sofern ein Unfallgutachten nötig ist.

Ist ein Unfallgutachten Sinnvoll?

Ein Unfallgutachten ist ab einer Bagatellschadensgrenze von 750€ zu empfehlen. Bei Fremdverschulden trägt die Kosten für das Unfallgutachten die gegnerische Haftpflichtversicherung.