Unfallgutachter Solingen
Das wichtigste zum Unfallgutachten
- Ein Unfall- bzw. Schadengutachten brauchen Sie, gegenüber der Versicherung alle Ihre Schadenersatzansprüche auf objektiver Basis geltend machen zu können
- Der BGB Paragraph §249 stellt die Rechtsgrundlage für Ihre Ersatzansprüche als Geschädigter dar.
- Im Fall eines Haftpflichtschadens sind die Schadensersatzansprüche aus Basis des Unfallgutachtens umfassender, die Kaskoversicherung ersetzt nur den reinen Schaden.
- Ihr Unfallgutachten zeigt die Schadenshöhe, die Reparaturkosten sowie den Reparaturweg und die Reparaturdauer. Die merkantile Wertminterung oder den Wiederbeschaffungswert oder Restwert im Fall eines Totalschadens.
- Im Fall eines Zivilprozess hat ein Schadensgutachten auch einen beeweissichernden Bezug.
Im Ernstfall für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Im Schadenfall immer für Sie da!
Mit dem BGH Urteil aus 2014 steht Ihnen als Unfallgeschädigter ein unabhängiges Gutachten zu.
Die Kosten des Gutachtens hat die Versicherung des Unfallgegners zu bezahlen.
Sie haben als Geschädigter die freie Wahl des Gutachters und müssen nicht den gestellten Gutachter der Versicherung nehmen.

Schnell denkt man, wird schon nicht so schlimm sein der Kratzer.
Unterschätzen Sie einen vermeintlichen Bagatellschaden nicht, denn der wahre Schaden kann hinter der Verkleidung liegen, nicht sichtbar sein und schnell einen vierstelligen Betrag ausmachen.
Ob es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handelt, überlassen sie am besten der Einschätzung eines unabhängigen Gutachters wie HDT in Solingen und Umgebung.
Sie brauchen keinen vereidigten Sachverständigen oder eine Prüfstelle für die Durchsetzung Ihrer Rechte mit einem Schadengutachten beauftragen.