Unfallgutachter Solingen

Das wichtigste zum Unfallgutachten

  • Ein Unfall- bzw. Schadengutachten brauchen Sie, gegenüber der Versicherung alle Ihre Schadenersatzansprüche auf objektiver Basis geltend machen zu können
  • Der BGB Paragraph §249 stellt die Rechtsgrundlage für Ihre Ersatzansprüche als Geschädigter dar.
  • Im Fall eines Haftpflichtschadens sind die Schadensersatzansprüche aus Basis des Unfallgutachtens umfassender, die Kaskoversicherung ersetzt nur den reinen Schaden.
  • Ihr Unfallgutachten zeigt die Schadenshöhe, die Reparaturkosten sowie den Reparaturweg und die Reparaturdauer. Die merkantile Wertminterung oder den Wiederbeschaffungswert oder Restwert im Fall eines Totalschadens.
  • Im Fall eines Zivilprozess hat ein Schadensgutachten auch einen beeweissichernden Bezug.

Im Ernstfall für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

Ein Unfallgutachten ist ab einer Bagatellschadensgrenze von 750€ zu empfehlen. Bei Fremdverschulden trägt die Kosten für das Unfallgutachten die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Bei einem Fremdverschulden (=Haftpflichtfall) übernimmt die gegnerische Versicherung die kosten für ein Unfallgutachten. Im Kasko-Fall (eigenverschulden oder höhhere Gewalt) zahlt in der Regel die eigene Kaskoversicherung sofern ein Unfallgutachten nötig ist.
Die Kosten eines Unfallgutachten hängen von der Schadenshöhe ab. Im Umkehrschluss bedeutet dies, je höher der Schaden, desto geringer der Prozentsatz für die Ermittlung der Gutachterkosten. Unsere Erfahrung zeigt das die Kosten sich in der Regel von 500€ bis 1000€ bewegen.
Bei Unverschuldung im Haftpflichtfall dürfen Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung ablehnen und einen eigenen Ihrer Wahl zu Rat ziehen bzw. beauftragen. Im Schuld-, bzw. Kaskofall sieht dies allerdings anders aus, dass die Versicherung ihr Weisungsrecht ausüben kann und selbst ein Unfallgutachten in Auftrag gibt.

Im Schadenfall immer für Sie da!

Mit dem BGH Urteil aus 2014 steht Ihnen als Unfallgeschädigter ein unabhängiges Gutachten zu.

Die Kosten des Gutachtens hat die Versicherung des Unfallgegners zu bezahlen.

Sie haben als Geschädigter die freie Wahl des Gutachters und müssen nicht den gestellten Gutachter der Versicherung nehmen.

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Unterschätzen Sie die Kosten "kleiner" Schäden nicht!

Schnell denkt man, wird schon nicht so schlimm sein der Kratzer.
Unterschätzen Sie einen vermeintlichen Bagatellschaden nicht, denn der wahre Schaden kann hinter der Verkleidung liegen, nicht sichtbar sein und schnell einen vierstelligen Betrag ausmachen.

Ob es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handelt, überlassen sie am besten der Einschätzung eines unabhängigen Gutachters wie HDT in Solingen und Umgebung.

Sie brauchen keinen vereidigten Sachverständigen oder eine Prüfstelle für die Durchsetzung Ihrer Rechte mit einem Schadengutachten beauftragen.